Das Wichtigste in Kürze:
- Ein Gutachten sollte idealerweise nach der Erstbesichtigung und vor dem Notartermin beauftragt werden.
- Zwischen Kaufzusage und Notartermin liegen in der Regel zwei bis vier Wochen, genug Zeit für eine fachkundige Begutachtung.
- Bereits entdeckte Mängel können als Argument für Preisverhandlungen dienen.
- Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags ist eine Nachverhandlung nur in Ausnahmefällen möglich.
- Für ältere Bestandsimmobilien für Nürnberg ist ein Gutachten vor dem Notar besonders wichtig, da verdeckte Schäden häufig sind.
Wer eine Immobilie kauft, steht irgendwann vor der Frage: Wann genau beauftrage ich ein Gutachten? Zu früh verursacht es Kosten für ein Objekt, das vielleicht gar nicht in Frage kommt. Zu spät fehlt die Grundlage für eine fundierte Kaufentscheidung. Gerade bei Bestandsimmobilien für Nürnberg mit teilweise komplexer Bausubstanz kann der richtige Zeitpunkt für ein Gutachten über mehrere tausend Euro Verhandlungsspielraum entscheiden.
Warum ist der Zeitpunkt des Gutachtens so entscheidend?
Ein Gutachten entfaltet seinen größten Nutzen, wenn es vor der vertraglichen Bindung vorliegt. Der Kaufvertrag beim Notar ist bindend. Sobald beide Seiten unterschrieben haben, gibt es kaum noch Spielraum für Preiskorrekturen oder Rücktritte.
Das bedeutet: Alle wesentlichen Informationen über den Zustand der Immobilie sollten Ihnen vor dem Notartermin vorliegen. Ein Sachverständiger kann versteckte Mängel aufdecken, den tatsächlichen Sanierungsbedarf einschätzen und Ihnen eine belastbare Grundlage für Ihre Verhandlung mit dem Verkäufer liefern. Ohne diese Informationen kaufen Sie im Grunde blind.
Welche Phasen durchläuft ein typischer Immobilienkauf?
Ein Immobilienkauf folgt in der Regel einem festen Ablauf. In jeder Phase hat ein Gutachten eine andere Funktion.
Phase 1: Suche und Erstbesichtigung. Sie besichtigen die Immobilie zum ersten Mal, verschaffen sich einen allgemeinen Eindruck und prüfen, ob das Objekt grundsätzlich in Frage kommt. Ein Gutachten ist hier noch nicht sinnvoll. Sie wissen noch nicht, ob Sie das Objekt überhaupt weiterverfolgen.
Phase 2: Ernsthaftes Interesse und Zweitbesichtigung. Sie haben grundsätzliches Interesse und besichtigen ein zweites Mal, eventuell bereits mit konkreteren Fragen. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Er kann bei der Zweitbesichtigung dabei sein oder eine eigenständige Begutachtung durchführen.
Phase 3: Kaufverhandlung. Sie verhandeln den Preis mit dem Verkäufer. Die Ergebnisse des Gutachtens fließen direkt in Ihre Argumentation ein. Dokumentierte Mängel und geschätzte Sanierungskosten sind sachliche Argumente, die Verkäufer ernst nehmen.
Phase 4: Notartermin und Kaufvertrag. Der Vertrag wird beurkundet. Ab jetzt ist der Kauf verbindlich. Ein Gutachten nach diesem Zeitpunkt hilft nur noch bei der Planung anstehender Sanierungen, nicht mehr bei der Preisfindung.
Mehr zur fachkundigen Begleitung beim Immobilienkauf erfahren Sie auf unserer Seite zur Hauskaufberatung.
Was passiert, wenn das Gutachten zu spät kommt?
Wird das Gutachten erst nach der Vertragsunterschrift erstellt, verlieren Sie Ihren wichtigsten Hebel: die Möglichkeit zur Nachverhandlung. Treten nach dem Kauf Mängel zutage, die der Verkäufer nicht arglistig verschwiegen hat, bleiben die Kosten in der Regel bei Ihnen.
Bestandsimmobilien werden üblicherweise unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft. Die Klausel "gekauft wie gesehen" ist Standard. Das bedeutet: Was Sie vor dem Kauf nicht entdecken, müssen Sie nach dem Kauf selbst bezahlen. Ein feuchter Keller, defekte Leitungen oder eine marode Dachkonstruktion können schnell fünfstellige Sanierungskosten verursachen.
Besonders bei Immobilien für Nürnberg mit Nachkriegsbausubstanz, wo teilweise auf mittelalterlichen Fundamenten aufgebaut wurde, sind verdeckte Mängel keine Seltenheit. Die Mischbauweise aus verschiedenen Epochen macht eine fachkundige Einschätzung vor dem Kauf umso wichtiger.
Kann man auch vor der Erstbesichtigung ein Gutachten beauftragen?
Technisch ist das möglich, wirtschaftlich aber selten sinnvoll. Ein Gutachten verursacht Kosten. Wenn Sie noch nicht einmal wissen, ob Ihnen die Immobilie grundsätzlich gefällt, ob die Lage stimmt oder ob der Grundriss zu Ihren Vorstellungen passt, investieren Sie möglicherweise in ein Objekt, das aus ganz anderen Gründen ausscheidet.
Es gibt allerdings Ausnahmen. Bei Zwangsversteigerungen oder wenn das Objekt ohne Besichtigungsmöglichkeit verkauft wird, kann eine Vorab-Einschätzung anhand von Unterlagen und Baujahr sinnvoll sein. In solchen Fällen kann ein Sachverständiger zumindest eine grobe Risikoeinschätzung vornehmen.
Haben Sie Fragen zum Ablauf? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch.
Wie viel Zeit braucht ein Gutachten vor dem Notar?
Zwischen der Beauftragung eines Sachverständigen und der Vorlage des Gutachtens vergehen in der Regel fünf bis zehn Werktage. Der Ortstermin selbst dauert je nach Objekt ein bis drei Stunden. Anschließend wird das Gutachten ausgearbeitet.
Da zwischen Kaufzusage und Notartermin üblicherweise zwei bis vier Wochen liegen, ist genug Zeitpuffer vorhanden. Wichtig: Informieren Sie den Verkäufer darüber, dass Sie vor dem Notar einen Sachverständigen hinzuziehen möchten. Seriöse Verkäufer haben damit kein Problem. Wer dagegen Druck ausübt und den Notar möglichst schnell ansetzen will, verfolgt möglicherweise eigene Interessen.
Worauf achtet ein Sachverständiger bei der Begutachtung?
Ein DEKRA-zertifizierter Sachverständiger prüft die Immobilie systematisch. Dazu gehören unter anderem:
- Zustand von Dach, Fassade und Fenstern
- Feuchtigkeit in Keller und Erdgeschoss
- Zustand der Haustechnik (Heizung, Elektrik, Leitungen)
- Risse und Setzungserscheinungen
- Dämm- und Schallschutz
- Zustand der Bausubstanz und verwendete Materialien
Gerade bei älteren Gebäuden für Nürnberg spielt der Baugrund eine Rolle. Der Keupersandstein in Teilen der Region ist weich und porös, was zu Setzungsrissen führen kann. In Gründerzeitvierteln wie St. Johannis oder Gostenhof sind Holzbalkendecken und fehlende Horizontalsperren gegen aufsteigende Feuchtigkeit typische Schwachstellen. Detaillierte Informationen zu häufigen Problemen finden Sie auf unserer Seite zu Bauschäden.
Was kostet es, wenn man auf ein Gutachten verzichtet?
Die Kosten eines Gutachtens stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen Folgekosten unentdeckter Mängel. Ein feuchter Keller mit defekter Abdichtung, eine sanierungsbedürftige Heizungsanlage oder Schimmelbefall hinter Verkleidungen können den tatsächlichen Wert der Immobilie erheblich mindern.
Viele Käufer unterschätzen die Sanierungskosten von Bestandsimmobilien. Was auf den ersten Blick gepflegt aussieht, kann im Detail erhebliche Mängel aufweisen. Ein frisch gestrichener Keller verbirgt möglicherweise Feuchtigkeitsprobleme. Neue Tapeten können Risse in der Wand überdecken. Ein Sachverständiger erkennt diese Anzeichen.
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Häufige Fragen
Kann der Verkäufer ein Gutachten verweigern?
Grundsätzlich ja, denn der Verkäufer ist nicht verpflichtet, einen Sachverständigen ins Haus zu lassen. Allerdings sollten Sie es als Warnsignal werten, wenn ein Verkäufer sich ausdrücklich gegen eine Begutachtung sperrt.
Reicht ein Kurzgutachten oder brauche ich ein Vollgutachten?
Für die Kaufentscheidung reicht in den meisten Fällen ein Kurzgutachten. Ein Vollgutachten wird eher benötigt, wenn das Gutachten vor Gericht oder gegenüber Behörden Bestand haben muss.
Kann ich das Gutachten steuerlich absetzen?
Wenn Sie die Immobilie vermieten, können die Gutachtenkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei Eigennutzung ist das in der Regel nicht möglich.
Ist ein Gutachten auch bei Neubauten sinnvoll?
Bei Neubauten ist eine Baubegleitung während der Bauphase sinnvoller als ein Gutachten nach Fertigstellung. So werden Mängel bereits während der Entstehung erkannt. Mehr dazu auf unserer Seite zur Baubegleitung.
Was ist, wenn nach dem Kauf Mängel auftauchen, die im Gutachten nicht standen?
Ein Gutachten ist eine Zustandsbewertung zum Zeitpunkt der Begehung. Verdeckte Mängel, die ohne zerstörende Prüfung nicht erkennbar sind, können auch von einem Sachverständigen nicht immer entdeckt werden. Das Gutachten reduziert das Risiko erheblich, kann es aber nicht vollständig ausschließen.
Wie finde ich den richtigen Zeitpunkt bei einer Zwangsversteigerung?
Bei Zwangsversteigerungen ist eine Besichtigung oft nur eingeschränkt möglich. Hier empfiehlt sich eine Einschätzung anhand des Verkehrswertgutachtens des Gerichts und, falls möglich, eine Außenbesichtigung mit einem Sachverständigen vor dem Versteigerungstermin.
Kann ich den Verkäufer an den Gutachtenkosten beteiligen?
Das ist Verhandlungssache. In der Praxis trägt der Käufer die Kosten, da das Gutachten in seinem Interesse erstellt wird. In Einzelfällen lässt sich eine Kostenteilung vereinbaren, wenn der Verkäufer das Gutachten ebenfalls für die Preisfindung nutzen möchte.
Sie möchten eine Immobilie für Nürnberg vor dem Kauf begutachten lassen? Rufen Sie uns an unter 0921 163 932 51 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir beraten Sie, welcher Zeitpunkt für die Begutachtung am sinnvollsten ist.