DEKRA-geprüfter Bausachverständiger für Nürnberg

Auf einen Blick

Leistung
Beweissicherung
Ortstermin
2 bis 8 Stunden je nach Objekt
Umfang
Zustandsdokumentation mit Fotos + Rissprotokoll
Termin
Vor Baubeginn
Kosten
90 bis 180 Euro je Stunde, ab 750 Euro, unverbindlich

Erschütterungen, Risse und die Frage, wer sie beweisen muss

Bauprojekte verändern die Umgebung. Jede Tiefgaragenbohrung, jeder Kelleraushub und jede Rammarbeit erzeugt Erschütterungen, die in benachbarten Gebäuden Spuren hinterlassen können. Doch was geschieht, wenn nach Abschluss der Arbeiten Risse in Ihren Wänden auftauchen, Fliesen sich lösen oder Türrahmen klemmen? Ohne eine professionelle Beweissicherung steht Aussage gegen Aussage, und die Beweislast liegt in der Regel beim Geschädigten.

Als DEKRA-zertifizierter Bausachverständiger führe ich Beweissicherungen in Nürnberg durch, die den Zustand Ihres Gebäudes lückenlos und gerichtsfest dokumentieren. Der Beweissicherungsbericht schafft die Grundlage, auf der Sie spätere Veränderungen zweifelsfrei nachweisen und Schadensersatzansprüche durchsetzen können. Mein Anspruch dabei: Die Dokumentation muss so vollständig und methodisch einwandfrei sein, dass sie auch Jahre später noch als belastbare Referenz für den Ausgangszustand dient.

Nürnberg ist eine Stadt im ständigen Wandel: Nachverdichtungsprojekte, der Ausbau des U-Bahn-Netzes, Tiefgaragenneubauten und die Sanierung ganzer Straßenzüge prägen das Stadtbild. In dicht bebauten Vierteln wie Gostenhof, St. Johannis oder der historischen Altstadt finden Baumaßnahmen oft nur wenige Meter von bestehenden Gebäuden entfernt statt. Die Folge: Erschütterungen, Grundwasserveränderungen und Erddruckverschiebungen, die Bestandsgebäude belasten. Eine vorausschauende Beweissicherung ist hier keine optionale Vorsichtsmaßnahme, sondern eine wirtschaftliche Notwendigkeit, die sich im Schadensfall um ein Vielfaches auszahlt.

Typische Anlässe für eine Beweissicherung in Nürnberg

Die Beweissicherung kommt in zahlreichen Situationen zum Einsatz. In meiner Sachverständigenpraxis in Nürnberg begegnen mir folgende Anlässe besonders häufig:

Nachbar-Beweissicherung vor Baubeginn

Wenn auf einem Nachbargrundstück gebaut wird, sei es ein Mehrfamilienhaus, ein Gewerbekomplex oder eine Tiefgarage, können die Bauarbeiten Schäden an Ihrem Gebäude verursachen. Vibrationen durch Rammarbeiten, Druckveränderungen im Erdreich durch Aushubarbeiten und Grundwasserabsenkungen bei Tiefbaumaßnahmen wirken auf die bestehende Bausubstanz ein. Eine Beweissicherung vor Baubeginn dokumentiert den Ist-Zustand Ihres Eigentums: jeden vorhandenen Riss, jede Feuchtestelle, jede Unebenheit. So lässt sich nach Abschluss der Baumaßnahme eindeutig feststellen, welche Schäden neu entstanden sind und welche bereits vorher existierten.

In Nürnberg ist diese Maßnahme besonders relevant, weil der Sandstein-Untergrund Erschütterungen auf charakteristische Weise überträgt. Die Keupersandstein-Schichten unter dem Stadtgebiet variieren stark in ihrer Festigkeit und können Schwingungen über größere Entfernungen weiterleiten als andere Bodenarten. Gründerzeit-Bauten, die auf historischen Sandstein-Fundamenten ruhen, reagieren besonders empfindlich auf Setzungsveränderungen in der Nachbarschaft. Die Erfahrung zeigt, dass Schäden auch an Gebäuden auftreten können, die 30 oder mehr Meter von der eigentlichen Baustelle entfernt stehen, eine Reichweite, die viele Eigentümer unterschätzen.

Beweissicherung bei Infrastruktur- und Tiefbauarbeiten

Der Ausbau des Nürnberger U-Bahn-Netzes, Kanalsanierungen und der Straßenbau erzeugen Erschütterungen, die weit über die unmittelbare Baustelle hinauswirken können. Tunnelbohrarbeiten und Spundwandeinbringungen verursachen Vibrationen, die sich durch den Sandstein-Untergrund fortpflanzen und an der Oberfläche in erheblicher Entfernung noch messbar sind. Eigentümer entlang der betroffenen Trassen sollten den Zustand ihrer Gebäude vor Beginn der Arbeiten professionell dokumentieren lassen.

Auch bei der Sanierung historischer Straßenzüge, etwa im Rahmen der Altstadtsanierung oder bei der Erneuerung von Versorgungsleitungen, kann die Beweissicherung angrenzender Gebäude sinnvoll sein. Die Erneuerung der Kanalisation, die Verlegung von Glasfaserkabeln oder der Austausch alter Gasleitungen erfordern Aufgrabungsarbeiten in unmittelbarer Nähe bestehender Fundamente. Ohne vorherige Dokumentation lässt sich später nicht nachweisen, ob ein Riss bereits vor den Arbeiten bestand oder durch diese verursacht wurde.

Beweissicherung in der Nürnberger Altstadt

Die Nürnberger Altstadt mit ihren historischen Gebäuden, den teilweise mittelalterlichen Kellergewölben und der dichten Bebauungsstruktur stellt besondere Anforderungen an die Beweissicherung. Viele Gebäude stehen unter Denkmalschutz oder grenzen an denkmalgeschützte Substanz. Hier ist eine besonders sorgfältige Dokumentation erforderlich, die nicht nur sichtbare Schäden, sondern auch den denkmalpflegerischen Zustand (Stuck, Fassadenornamente, historische Bodenbeläge) festhält.

Die historischen Kelleranlagen, Nürnbergs berühmte Felsengänge und Bierkeller, die sich unter weiten Teilen der Altstadt erstrecken, sind bei Baumaßnahmen besonders gefährdet. Erschütterungen können Risse in den Gewölben verursachen und die Standsicherheit beeinträchtigen. Eine Beweissicherung dieser unterirdischen Strukturen erfordert spezielle Erfahrung im Umgang mit historischer Bausubstanz und die Kenntnis der typischen Schadensbilder an Gewölbekonstruktionen aus Sandstein.

Beweissicherung bei Mängeln und Gewährleistungsansprüchen

Nach der Fertigstellung eines Neubaus oder einer umfangreichen Sanierung treten Baumängel manchmal erst Wochen oder Monate später zutage: Risse im Putz, sich lösende Fliesen, undichte Fensteranschlüsse oder Feuchtigkeitseintritte. Eine zeitnahe Beweissicherung dokumentiert diese Mängel so, dass Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Bauunternehmen oder Bauträger durchgesetzt werden können. Mängelansprüche an einem Bauwerk verjähren nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren, gerechnet ab der Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB). Eine belastbare Dokumentation innerhalb dieser Frist ist deshalb entscheidend.

Auch bei Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern, insbesondere bei der Frage, ob Feuchteschäden und Schimmelbefall auf bauliche Mängel oder auf das Nutzungsverhalten zurückzuführen sind, liefert eine Beweissicherung die objektive Grundlage für eine sachliche Klärung.

Beweissicherung nach einem Unfallschaden am Gebäude

Nicht jeder Gebäudeschaden hat eine Baustelle als Ursache. Ein Lieferwagen setzt beim Rangieren gegen die Garagenwand, ein Baggerarm streift den Erker, eine Kranlast trifft die Attika, ein geplatztes Steigrohr durchnässt drei Geschosse. In diesen Fällen entscheidet sich binnen weniger Tage, ob der Schaden später noch sauber zuzuordnen ist, denn aufgeräumt, trockengelegt und überstrichen wird meistens sofort.

Bei einem Unfallschaden am Gebäude nehme ich den Zustand auf, bevor die Instandsetzung beginnt: Schadensbild, Ausmaß, Lage, angrenzende Bauteile und die Frage, welche Vorschäden an derselben Stelle bereits vorhanden waren. An dieser Unterscheidung scheitern oder gelingen die Verhandlungen mit dem Versicherer. Den Schaden am Fahrzeug selbst begutachte ich nicht, dafür ist ein Kfz-Sachverständiger zuständig. Mein Teil ist das Gebäude.

Wann eine Beweissicherung zu spät ist

Eine Beweissicherung, die erst nach dem Riss entsteht, beweist den Riss und sonst nichts.

Das ist der unangenehme Kern dieses Themas. Wer den Zustand seines Hauses erst dokumentieren lässt, wenn die Nachbarbaustelle vier Wochen läuft und der erste Riss über der Türzarge steht, kann die Breite dieses Risses festhalten. Beweisen, dass er vier Wochen vorher noch nicht da war, kann er nicht mehr. Genau diese Lücke nutzt die Gegenseite. Der Satz „den Riss hatten Sie doch schon vorher" fällt in Streitigkeiten um Bauschäden regelmäßig, und ohne eine Aufnahme des Ausgangszustands ist er nicht zu widerlegen. Die Beweislast liegt beim Geschädigten. Was nicht dokumentiert ist, existiert im Streitfall nicht. Diesen Fall sehe ich in der Praxis häufiger als jeden anderen, und er endet fast immer gleich: Der Eigentümer hat recht und kann es nicht zeigen.

Der richtige Zeitpunkt ist deshalb der, an dem noch nichts passiert ist. Zwei bis vier Wochen vor dem ersten Spatenstich auf dem Nachbargrundstück.

Läuft die Baustelle bereits, ist trotzdem nicht alles verloren. Eine Aufnahme zum heutigen Tag sichert den Stand vor den kommenden Bauphasen, und die erschütterungsintensiven Arbeiten stehen oft noch bevor: Rammen, Spundwandeinbringung, Aushub, Verdichtung. Vorhandene Risse lassen sich mit Rissbreitenlineal und Gipsmarken so festhalten, dass eine weitere Bewegung später messbar wird. Bei laufenden Arbeiten lässt sich zusätzlich eine begleitende Erschütterungsmessung vereinbaren. Der Beweiswert beginnt dann eben am Tag 30 statt am Tag 0, und das ist deutlich weniger als eine echte Nullaufnahme. Es ist aber erheblich mehr als eine Fotoserie vom Handy.

Methodik der gerichtsfesten Beweissicherung

Eine Beweissicherung, die vor Gericht, gegenüber Versicherungen und in Verhandlungen Bestand haben soll, muss methodisch einwandfrei durchgeführt werden. Mein Vorgehen als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger folgt einem klar strukturierten Ablauf, der sich an den Anforderungen der Zivilprozessordnung und an der gängigen Gutachtenpraxis orientiert:

Vollständige Bestandsaufnahme

Ich erfasse den Zustand des Gebäudes systematisch und vollständig. Bei einer Nachbar-Beweissicherung umfasst dies alle Innenräume, Kellergeschosse, Treppenhäuser, Fassaden und Außenanlagen. Jeder vorhandene Riss, jede Verfärbung, jede Unebenheit wird erfasst und in einem Raumprotokoll dokumentiert. Dabei unterscheide ich zwischen alten, ruhenden Schäden und aktiven Veränderungen, eine Differenzierung, die für die spätere Bewertung neuer Schäden wesentlich ist. Die Dokumentation erfolgt raumweise in einem standardisierten Format, das eine spätere Vergleichsbegehung effizient und eindeutig macht.

Hochauflösende fotografische Dokumentation

Alle Befunde werden mit hochauflösenden Fotos dokumentiert. Risse werden mit Rissbreitenlineal und Maßstab aufgenommen, um die Breite exakt zu belegen. Feuchtebereiche werden mit Feuchtemessgeräten quantifiziert und die Messwerte im Protokoll festgehalten. Sämtliche Fotos enthalten Datum, Uhrzeit und Lageangaben, um die Authentizität und Zuordenbarkeit sicherzustellen. Bei größeren Objekten erstelle ich einen fotografischen Grundriss, der die Lage jedes dokumentierten Befunds eindeutig zuordnet. Übersichtsfotos zeigen den Gesamteindruck, Detailaufnahmen den einzelnen Befund, eine Kombination, die dem Betrachter des Berichts die räumliche Zuordnung erleichtert.

Messtechnische Erfassung

Wo die visuelle Dokumentation nicht ausreicht, ergänze ich die Bestandsaufnahme durch messtechnische Verfahren. Dazu gehören kapazitive und Mikrowellen-Feuchtemessungen an Wänden und Böden, Neigungsmessungen an Bauteilen, Rissbreitenmessungen mit Präzisionsinstrumenten und bei Bedarf Bauthermografie zur Erfassung verdeckter Feuchtebereiche oder Wärmebrücken. In Sonderfällen, etwa bei laufenden Rammarbeiten oder Sprengungen, können auch Erschütterungsmessungen mit Geophonen sinnvoll sein, um die tatsächliche Belastung des Gebäudes kontinuierlich zu dokumentieren und die Anhaltswerte der DIN 4150-3 im Blick zu behalten.

Beweissicherungsbericht

Das Ergebnis der Bestandsaufnahme ist ein umfassender schriftlicher Beweissicherungsbericht. Beweissicherungsbericht und Beweissicherungsgutachten meinen in der Praxis dasselbe Dokument, der Begriff hängt davon ab, wer danach fragt: Bauherren und Nachbarn sprechen meist vom Bericht, Anwälte und Versicherer vom Gutachten. Dieser enthält die vollständige Befunddokumentation mit allen Messungen und Fotos, eine Beschreibung der angewandten Methodik, ein Verzeichnis der verwendeten Messgeräte und, sofern beauftragt, eine fachliche Bewertung der vorhandenen Befunde. Der Bericht ist so aufgebaut, dass er als qualifiziertes Sachverständigengutachten vor den Nürnberger Gerichten vorgelegt werden kann, dem Landgericht Nürnberg-Fürth und den zuständigen Amtsgerichten.

Beweissicherung bei Nürnberger Großprojekten und Nachverdichtungen

Die rege Bautätigkeit in Nürnberg reicht über einzelne Bauvorhaben hinaus bis zu großen Infrastrukturprojekten mit weiträumigen Auswirkungen. In meiner Sachverständigenpraxis habe ich Beweissicherungen im Zusammenhang mit unterschiedlichsten Projekttypen durchgeführt:

  • Verkehrsinfrastruktur: U-Bahn-Ausbau, Straßenbahnerweiterungen und der Ausbau von Bundesstraßen verursachen Erschütterungen und Grundwasserveränderungen, die Bestandsgebäude in der Umgebung belasten können
  • Nachverdichtung: In Stadtteilen wie Langwasser, Marienberg und am Nordwestring entstehen neue Wohnquartiere auf bisherigen Brachflächen. Die Bauarbeiten wirken auf die angrenzende Bestandsbebauung ein
  • Gewerbeentwicklung: Auf ehemaligen Industrie- und Gewerbeflächen werden neue Nutzungen realisiert, häufig mit Tiefgaragen und Kellern, deren Aushub die Nachbargebäude beeinflusst
  • Sanierung historischer Gebäude: Bei der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude können Arbeiten an der Tragstruktur Auswirkungen auf benachbarte, oft ebenfalls historische Gebäude haben
  • Kanalsanierung und Leitungsbau: Die Erneuerung unterirdischer Infrastruktur erfordert Aufgrabungen und Rammarbeiten in unmittelbarer Nähe bestehender Gebäude

Bei all diesen Projekttypen empfehle ich betroffenen Eigentümern dringend eine Beweissicherung vor Beginn der Arbeiten. Die Kosten der Dokumentation stehen in keinem Verhältnis zu den finanziellen Risiken, die bei unterlassener Beweissicherung entstehen können. Eine einzelne nicht dokumentierte Rissbildung kann zu Streitigkeiten führen, deren juristische Klärung ein Vielfaches der Dokumentationskosten verschlingt.

Wer sollte eine Beweissicherung beauftragen?

Die Beweissicherung dient beiden Seiten: dem Eigentümer des Bestandsgebäudes ebenso wie dem Bauherrn des neuen Projekts.

Als Eigentümer eines Bestandsgebäudes schützen Sie sich durch die Dokumentation des Ausgangszustands vor der Situation, dass ein Bauherr oder Bauunternehmer nach Fertigstellung behauptet, die Schäden hätten bereits vorher bestanden. Eine professionelle Beweissicherung macht diese Behauptung widerlegbar und stärkt Ihre Position in Verhandlungen und vor Gericht erheblich.

Als Bauherr eines neuen Projekts schützen Sie sich durch eine Beweissicherung der Nachbargebäude vor ungerechtfertigten Schadensersatzforderungen. Wenn Sie vor Baubeginn dokumentieren lassen, dass bestimmte Risse oder Mängel bereits vorhanden waren, können diese nicht als Folge Ihrer Baumaßnahme dargestellt werden. Diese proaktive Herangehensweise spart erfahrungsgemäß ein Vielfaches der Dokumentationskosten ein.

Viele erfahrene Bauherren und Bauunternehmen in Nürnberg beauftragen die Nachbar-Beweissicherung proaktiv als festen Bestandteil der Bauplanung. Diese vorausschauende Herangehensweise signalisiert Professionalität und verhindert langwierige Rechtsstreitigkeiten. Die Bewertung von Bauschäden, die nach einer Baumaßnahme auftreten, wird durch eine vorherige Beweissicherung erheblich vereinfacht und beschleunigt.

Selbständiges Beweisverfahren nach § 485 ZPO oder privates Gutachten

Beweise am Bau lassen sich auf zwei Wegen sichern, und die beiden schließen einander nicht aus.

Der erste ist das private Gutachten. Sie beauftragen mich, ich nehme auf, Sie erhalten den Beweissicherungsbericht. Das geht schnell, der Termin steht innerhalb weniger Tage, es ist kein Gericht beteiligt, und für die Dokumentation vor Baubeginn ist es der einzige praktikable Weg. Zu diesem Zeitpunkt gibt es ja noch keinen Streit, den ein Gericht klären könnte.

Der zweite ist das selbständige Beweisverfahren nach den §§ 485 bis 494a ZPO. Dabei beantragen Sie bei Gericht, dass ein Sachverständiger den Zustand feststellt. § 485 Abs. 2 ZPO nennt drei Feststellungsziele: den Zustand oder Wert einer Sache, die Ursache eines Sachschadens oder Sachmangels und den Aufwand für dessen Beseitigung. Vorausgesetzt ist ein rechtliches Interesse, und das Gesetz sagt selbst, wann es anzunehmen ist, nämlich wenn die Feststellung der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann. Läuft bereits ein Verfahren oder ist zu besorgen, dass ein Beweismittel verloren geht, greift § 485 Abs. 1 ZPO. Zuständig ist nach § 486 Abs. 2 ZPO das Gericht, das über die Hauptsache entscheiden würde, bei dringender Gefahr nach Absatz 3 auch das Amtsgericht am Ort der Sache. Wen das Gericht als Sachverständigen bestellt, entscheidet das Gericht.

Zwei Eigenschaften machen den gerichtlichen Weg im ernsten Streit stark. Das Ergebnis steht nach § 493 Abs. 1 ZPO im späteren Prozess einer Beweisaufnahme vor dem Prozessgericht gleich, muss also nicht ein zweites Mal erhoben werden. Und die Zustellung des Antrags hemmt nach § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB die Verjährung, was bei Mängelansprüchen am Bau zählt, weil deren Frist mit der Abnahme zu laufen beginnt.

Bezahlt wird das mit Zeit. Antrag, Zustellung, Bestellung des Sachverständigen, Ortstermin, schriftliches Gutachten, Stellungnahmen der Beteiligten: Bis dahin vergehen Monate. Für eine Nachbar-Beweissicherung, bei der übermorgen der Bagger anrückt, ist dieser Weg nicht geeignet.

Meine Faustregel aus der Praxis: Solange alle Beteiligten mitziehen und niemand den Zutritt verweigert, reicht das private Gutachten und ist die schnellere und günstigere Lösung. Sobald der Zutritt verweigert wird, die Gegenseite die Feststellungen bestreitet oder eine Verjährungsfrist heranrückt, gehört die Frage auf den Tisch eines Rechtsanwalts. Was in Ihrem Fall der richtige Weg ist, entscheiden Sie mit ihm. Ich beschreibe hier, was die beiden Wege leisten, und übernehme die fachliche Feststellung.

Was eine Beweissicherung kostet, hängt vom Objekt ab. Mein Stundensatz liegt zwischen 90 und 180 Euro, eine vollständige Beweissicherung mit schriftlichem Bericht beginnt bei rund 750 Euro. Beide Angaben sind unverbindliche Richtwerte. Den konkreten Rahmen nenne ich Ihnen, sobald ich das Objekt kenne, am schnellsten telefonisch unter 0921 163 932 51. Weitere Angaben stehen auf der Kostenseite.

Steht ein Bauprojekt auf Ihrem Nachbargrundstück an, oder planen Sie selbst ein Bauvorhaben in Nürnberg? Kontaktieren Sie mich. Je früher die Beweissicherung erfolgt, desto belastbarer ist das Ergebnis.

Häufige Fragen zur Beweissicherung in Nürnberg

Wer trägt die Kosten einer Nachbar-Beweissicherung in Nürnberg?

Die Kosten trägt der Auftraggeber, entweder der Bauherr, der sein Projekt absichern möchte, oder der Nachbar, der seinen Gebäudebestand dokumentieren lässt. In der Praxis übernehmen viele Bauherren die Kosten der Nachbar-Beweissicherung freiwillig, da sie sich damit selbst gegen ungerechtfertigte Schadensersatzforderungen absichern. Bei großen Infrastrukturprojekten wie dem U-Bahn-Bau wird die Beweissicherung häufig vom Projektträger beauftragt und finanziert.

Wie weit im Voraus sollte die Beweissicherung vor einer Baumaßnahme erfolgen?

Die Beweissicherung sollte idealerweise unmittelbar vor Baubeginn durchgeführt werden, also nach Erteilung der Baugenehmigung und vor den ersten Erdarbeiten. Ein Zeitfenster von zwei bis vier Wochen vor Baubeginn hat sich in der Praxis bewährt. So ist der dokumentierte Zustand aktuell genug, um als belastbare Ausgangslage zu dienen, und es bleibt genügend Zeit für die Erstellung des schriftlichen Berichts.

Können Erschütterungen vom U-Bahn-Bau Nürnberger Gebäude beschädigen?

Ja, Tunnelvortrieb und Tiefbauarbeiten können Erschütterungen verursachen, die sich über den Sandstein-Untergrund fortpflanzen und an Gebäuden Risse, Setzungen oder Verformungen auslösen. Der Wirkungsradius hängt von der Bauweise des Gebäudes, dem geologischen Untergrund und der angewandten Baumethode ab. Eine Beweissicherung vor Beginn der Arbeiten ist für alle Eigentümer im Einwirkungsbereich dringend empfehlenswert.

Was passiert, wenn nach der Baumaßnahme tatsächlich neue Schäden auftreten?

Wenn neue Schäden auftreten, die im Beweissicherungsbericht nicht dokumentiert waren, liegt ein starkes Indiz dafür vor, dass die Baumaßnahme ursächlich ist. Mit dem Beweissicherungsbericht als Grundlage können Sie Schadensersatzansprüche gegenüber dem Bauherrn, dem ausführenden Unternehmen oder deren Haftpflichtversicherung geltend machen. Bei Bedarf erstelle ich ein ergänzendes Schadensgutachten, das die neuen Schäden dokumentiert und den ursächlichen Zusammenhang fachlich begründet.

Reicht ein privates Gutachten oder brauche ich ein selbständiges Beweisverfahren?

Für die Dokumentation vor Baubeginn reicht das private Gutachten, weil zu diesem Zeitpunkt noch kein Streit besteht, den ein Gericht klären könnte. Das selbständige Beweisverfahren nach § 485 ZPO wird interessant, wenn die Gegenseite den Zutritt verweigert, die Feststellungen bestreitet oder eine Verjährungsfrist näher rückt. Die Zustellung des Antrags hemmt nach § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB die Verjährung, das Ergebnis gilt nach § 493 Abs. 1 ZPO im späteren Prozess als dort erhobener Beweis. Ob der Antrag in Ihrem Fall sinnvoll ist, beurteilt ein Rechtsanwalt.

Die Nachbarbaustelle läuft schon. Ist eine Beweissicherung jetzt noch sinnvoll?

Sie sichert dann nicht mehr den Ausgangszustand, aber den Stand vor den kommenden Bauphasen, und die erschütterungsintensiven Arbeiten wie Rammen, Spundwandeinbringung und Verdichtung stehen häufig noch bevor. Für bereits sichtbare Risse lässt sich festhalten, wie breit sie heute sind, sodass eine weitere Bewegung messbar wird. Je später die Aufnahme erfolgt, desto schwächer ist ihre Aussagekraft. Ein Anruf lohnt sich trotzdem.

Wie umfangreich ist eine typische Nachbar-Beweissicherung für ein Mehrfamilienhaus in Nürnberg?

Bei einem typischen Nürnberger Mehrfamilienhaus umfasst die Beweissicherung alle Innenräume, Treppenhäuser, Kellergeschosse, Fassaden und Außenanlagen. Der Ortstermin dauert je nach Objektgröße zwischen drei und acht Stunden. Der schriftliche Beweissicherungsbericht mit vollständiger Fotodokumentation wird innerhalb von zwei bis drei Wochen erstellt und umfasst typischerweise 30 bis 80 Seiten.

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