DEKRA-geprüfter Bausachverständiger für Nürnberg
Hauskauf & Immobilienbewertung 17.03.2026 · Jörg Aichinger
Denkmalgeschützte Immobilie kaufen: Chancen und Risiken

Das Wichtigste in Kürze:

  • Denkmalgeschützte Immobilien bieten erhöhte steuerliche Abschreibungen für Sanierungskosten
  • Jede bauliche Veränderung muss mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden
  • Energetische Sanierung ist eingeschränkt, da Fassade und Fenster oft nicht verändert werden dürfen
  • Nürnberg hat zahlreiche denkmalgeschützte Gebäude, besonders in der Altstadt und in St. Johannis
  • Ein Sachverständiger kann den tatsächlichen Sanierungsaufwand vor dem Kauf einschätzen
  • Auflagen und Genehmigungsverfahren verlängern Bauzeiten und erhöhen die Kosten

Wer eine denkmalgeschützte Immobilie kaufen möchte, trifft eine Entscheidung zwischen historischem Charme und besonderen Pflichten. Gerade für Nürnberg gibt es zahlreiche Objekte unter Denkmalschutz. Die steuerlichen Vorteile sind attraktiv, doch Sanierungsauflagen, eingeschränkte Gestaltungsfreiheit und höhere Baukosten können den Vorteil schnell aufzehren. Dieser Artikel erklärt, worauf Sie achten müssen.

Welche Steuervorteile bietet der Denkmalschutz?

Eigentümer denkmalgeschützter Immobilien können Sanierungskosten steuerlich geltend machen. Kapitalanleger schreiben die Sanierungskosten über 12 Jahre vollständig ab, Selbstnutzer über 10 Jahre mit 90 Prozent.

Konkret bedeutet das: Kapitalanleger setzen nach §7i Einkommensteuergesetz acht Jahre lang je 9 Prozent und vier weitere Jahre je 7 Prozent der Herstellungskosten für Baumaßnahmen ab, die der Erhaltung des Denkmals dienen. Selbstnutzer können nach §10f EStG zehn Jahre lang je 9 Prozent der Sanierungskosten als Sonderausgaben abziehen. Voraussetzung ist in beiden Fällen eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde, dass die Maßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes notwendig waren. Ohne diese Bescheinigung gibt es keine Abschreibung. Das Finanzamt akzeptiert nur Kosten, die nach dem Kauf und in Abstimmung mit der Behörde entstanden sind. Bereits vor dem Kauf durchgeführte Sanierungen zählen nicht.

Welche Auflagen gelten bei denkmalgeschützten Gebäuden?

Denkmalschutz bedeutet: Jede bauliche Veränderung am Erscheinungsbild und an der Substanz ist genehmigungspflichtig. Die Denkmalschutzbehörde entscheidet, was erlaubt ist und was nicht.

In der Praxis betrifft das Fenster, Fassade, Dacheindeckung, Haustüren, Treppenhaus und oft auch die Raumaufteilung. Moderne Kunststofffenster werden regelmäßig abgelehnt. Stattdessen verlangen die Behörden Holzfenster in historischer Teilung, die deutlich teurer sind. Fassadendämmung von außen ist bei denkmalgeschützten Gebäuden praktisch ausgeschlossen. Auch bei der Dacheindeckung gibt es Vorgaben: Historische Biberschwanzziegel statt moderner Betondachsteine. Diese Auflagen gelten unabhängig davon, ob das Gebäude als Einzeldenkmal oder als Teil eines Ensembles geschützt ist. Bei Ensembleschutz, wie er für Teile der Nürnberger Altstadt gilt, sind auch äußerlich sichtbare Veränderungen an sich nicht denkmalgeschützten Gebäuden genehmigungspflichtig.

Ausführliche Informationen zur Bewertung der Bausubstanz finden Sie auf unserer Seite zur Hauskaufberatung.

Was bedeutet Denkmalschutz für die energetische Sanierung?

Denkmalgeschützte Gebäude sind von vielen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) befreit. Gleichzeitig schränkt der Denkmalschutz die Möglichkeiten zur energetischen Verbesserung erheblich ein.

Die Außendämmung scheidet in der Regel aus. Innendämmung ist möglich, reduziert aber die Wohnfläche und birgt bei unsachgemäßer Ausführung die Gefahr von Tauwasserbildung hinter der Dämmebene. Fenstererneuerung ist nur mit denkmalgerechten Fenstern möglich, die zwar Isolierglas erhalten dürfen, aber in Profil und Teilung der historischen Vorlage entsprechen müssen. Die Heizungsanlage lässt sich in der Regel frei wählen, solange keine sichtbaren Veränderungen am Gebäude entstehen. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach wird dagegen häufig abgelehnt, wenn sie vom öffentlichen Raum aus sichtbar wäre. Diese Einschränkungen führen dazu, dass denkmalgeschützte Gebäude dauerhaft höhere Energiekosten verursachen als vergleichbare sanierte Altbauten ohne Denkmalschutz.

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Welche versteckten Risiken gibt es beim Kauf?

Das größte Risiko liegt in der Differenz zwischen geschätzten und tatsächlichen Sanierungskosten. Bei denkmalgeschützten Gebäuden sind die Kosten regelmäßig höher als bei vergleichbaren Altbauten ohne Schutzstatus.

Drei Faktoren treiben die Kosten: Erstens sind denkmalgerechte Materialien und Handwerker teurer. Historische Putzrezepturen, Natursteinarbeiten und Stuckrestaurierung erfordern spezialisierte Betriebe. Zweitens dauern Genehmigungsverfahren Wochen bis Monate. Jede Änderung am Ausführungsplan muss erneut genehmigt werden. Drittens treten bei der Sanierung alter Substanz häufig unerwartete Befunde auf: Schadstoffe, Holzschäden, marode Tragwerke. Bei einem normalen Altbau können Sie flexibel reagieren. Bei einem Denkmal müssen Sie jede Änderung abstimmen. Die Kombination aus höheren Materialkosten, längeren Bauzeiten und eingeschränkter Flexibilität summiert sich schnell. Ein Sachverständiger für Bauschäden kann vor dem Kauf eine realistische Einschätzung des Sanierungsaufwands geben.

Welche Rolle spielt der Denkmalschutz für Nürnberg?

Nürnberg hat trotz der massiven Kriegszerstörung einen erheblichen Bestand an denkmalgeschützten Gebäuden. Über 90 Prozent der historischen Baumasse wurden im Zweiten Weltkrieg zerstört, doch in einzelnen Quartieren blieben Gebäude erhalten.

In St. Johannis finden sich Gründerzeitgebäude mit Sandsteinfassaden und Holzbalkendecken, die unter Einzeldenkmalschutz stehen. Die Nürnberger Gartenstadt aus den 1920er-Jahren ist als Ensemble geschützt. In der wiederaufgebauten Altstadt stehen viele Gebäude unter Ensembleschutz, auch wenn sie in den 1950er-Jahren neu errichtet wurden. Der Nürnberger Keupersandstein als lokaler Baugrund bringt zusätzliche Herausforderungen: Das weiche, poröse Gestein ist setzungsanfällig, was gerade bei historischen Fundamenten zu Rissen und Verformungen führen kann. Wer eine denkmalgeschützte Immobilie für Nürnberg kaufen möchte, sollte neben dem Gebäude auch den Baugrund prüfen lassen.

Wie läuft die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde?

Vor jeder baulichen Maßnahme müssen Sie eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Nürnberg beantragen. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege wird als Fachbehörde beteiligt.

In der Praxis empfiehlt sich ein Vorgespräch mit der Behörde, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. So erfahren Sie frühzeitig, welche Sanierungsmaßnahmen genehmigungsfähig sind und welche nicht. Bringen Sie zu diesem Gespräch bereits eine Bestandsaufnahme mit, die den aktuellen Zustand dokumentiert. Nach dem Kauf reichen Sie den Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis mit den geplanten Maßnahmen ein. Planen Sie für die Bearbeitung vier bis acht Wochen ein, bei komplexen Vorhaben auch länger. Die Bescheinigung nach §7i EStG erhalten Sie erst nach Abschluss der Maßnahmen.

Wann lohnt sich der Kauf eines Denkmals?

Ein denkmalgeschütztes Gebäude lohnt sich, wenn Sie die historische Substanz schätzen, die Steuervorteile nutzen können und den Mehraufwand bei Sanierung und Unterhalt einkalkulieren.

Kapitalanleger mit hohem persönlichen Steuersatz profitieren am stärksten von der Denkmal-Abschreibung. Selbstnutzer sollten die steuerlichen Vorteile nicht überbewerten: Die höheren Sanierungskosten und laufenden Energiekosten können den Steuervorteil übersteigen. Entscheidend ist in jedem Fall eine realistische Kostenschätzung vor dem Kauf. Lassen Sie den baulichen Zustand durch einen DEKRA-zertifizierten Sachverständigen beurteilen und holen Sie parallel die Einschätzung der Denkmalschutzbehörde ein. Nur so können Sie die tatsächlichen Kosten gegen die Steuervorteile abwägen.

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Häufige Fragen

Wie erkenne ich, ob eine Immobilie denkmalgeschützt ist?

Die Bayerische Denkmalliste ist öffentlich einsehbar beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege. Auch im Grundbuch und im Baulastenverzeichnis finden sich Hinweise. Im Exposé muss der Denkmalschutz nicht zwingend erwähnt werden.

Darf ich eine denkmalgeschützte Immobilie abreißen?

Ein Abriss wird nur in seltenen Ausnahmefällen genehmigt, etwa wenn die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist und eine Sanierung wirtschaftlich unzumutbar wäre. In der Regel besteht eine Erhaltungspflicht.

Muss ich als Eigentümer das Denkmal instand halten?

Ja. Das Bayerische Denkmalschutzgesetz verpflichtet Eigentümer, Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen und sachgemäß zu behandeln. Die Kosten tragen Sie als Eigentümer, können aber Zuschüsse beantragen.

Gibt es Zuschüsse für die Sanierung?

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse. Auch Stiftungen und kommunale Förderprogramme kommen in Frage. Die Zuschüsse decken jedoch nur einen Teil der Kosten ab.

Kann der Denkmalschutz aufgehoben werden?

Theoretisch ja, praktisch sehr selten. Eine Löschung aus der Denkmalliste erfolgt nur, wenn die Denkmaleigenschaft (Alter, Seltenheit, wissenschaftliche oder künstlerische Bedeutung) nicht mehr gegeben ist. Das kommt bei erhaltenen Gebäuden kaum vor.

Welche Versicherungsbesonderheiten gibt es?

Denkmalgeschützte Gebäude haben höhere Wiederherstellungskosten, da denkmalgerechte Materialien und Verfahren verwendet werden müssen. Die Wohngebäudeversicherung sollte diesen Mehrbedarf abdecken. Informieren Sie Ihren Versicherer über den Denkmalstatus.

Brauche ich einen Sachverständigen vor dem Kauf?

Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die Begutachtung durch einen Sachverständigen besonders wichtig. Die Bausubstanz ist oft schwer einzuschätzen, und die Sanierungskosten werden regelmäßig unterschätzt. Mehr erfahren Sie auf unserer Seite zur Bauzustandsprüfung.

Gilt der Denkmalschutz auch für das Grundstück?

Der Schutz kann sich auf das Gebäude, auf Teile des Gebäudes oder auf das gesamte Anwesen einschließlich Nebengebäude und Gartenanlage erstrecken. Die genaue Abgrenzung entnehmen Sie der Denkmalliste.

Sie möchten eine denkmalgeschützte Immobilie für Nürnberg begutachten lassen? Rufen Sie uns an unter 0921 163 932 51 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Als DEKRA-zertifizierter Bausachverständiger prüfen wir die Bausubstanz und schätzen den Sanierungsaufwand realistisch ein.

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